Die Ausbildung im Überblick


Maschinen­- und Anlagenführer/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufs-bildungsgesetz (BBiG). Die 2-jährige duale Ausbildung der Fachrichtung Metall- und Kunststofftechnik findet im Ausbildungsbetrieb, im Schweriner Aus- und Weiterbildungszentrum e.V. und im Berufsschulzentrum Nord in Wismar statt.
Im Ausbildungsbetrieb sind die Auszubildenden in der Produktionshallen tätig. Unter Anleitung ihres Ausbilders und erfahrener Kollegen arbeiten sie von Anfang an tüchtig mit. Im Ausbildungszentrum lernen sie die verschiedenen Kunststoffe und deren Verarbeitung kennen. Sie richten Spritzgießmaschinen zur Herstellung von Formteilen ein, stellen Formteile gemäß Vorlage her und prüfen deren Qualität. Der Unterricht in der Berufsschule findet in Blockform statt. Dabei wird der Unterrichtsstoff eines Jahres in Blöcken von zwei oder drei Wochen vermittelt.

Die Auszubildenden führen einen Ausbildungsnachweis. Die Ausbildungsnachweise werden vom Ausbilder regelmäßig kontrolliert und sind Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Während der gesamten Ausbildung müssen die zukünftigen
Maschinen­- und Anlagenführer/innen regelmäßig Leistungsnachweise erbringen und hierfür auch in ihrer Freizeit lernen. In der Berufsschule werden z.B. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Auch für die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung müssen die Auszubildenden Zeit einplanen.

Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Die Höhe der Ausbildungsvergütung wird frei vereinbart.

Die Ausbildung im Ausbildungsbetrieb und im Ausbildungszentrum ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Lernmittelkosten (z.B. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Unter bestimmten Bedingungen übernimmt der Ausbildungsbetrieb diese Kosten ganz oder teilweise oder Auszubildende können Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.

Grundsätzlich wird rechtlich keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung vorgeschrieben. In der Praxis hat sich aber gezeigt, daß für den erfolgreichen Abschluß der Ausbildung zum
Maschinen­- und Anlagenführer/innen ein Hauptschulabschluss erfoderlich ist.

Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an:                                                                          michael.seelandt@suk-schwerin.de